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Nationales Visum für Ehepartner, Kinder oder Eltern. A1-Sprachnachweis, Heiratsurkunde und Ablauf.

Überblick

Nationales Visum (Typ D) für Ehepartner, minderjährige Kinder oder in bestimmten Fällen Eltern einer in Deutschland lebenden Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • A1-Deutschzertifikat (Goethe, telc, ÖSD) — für Ehepartner Pflicht
  • Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde (mit Apostille, beglaubigte Übersetzung)
  • Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises der Person in Deutschland
  • Einkommensnachweise der Person in Deutschland (Lohnabrechnungen, letzte 3 Monate)
  • Mietvertrag und Wohnflächennachweis
  • Krankenversicherung

A1-Sprachnachweis (kritisch)

Für Ehepartner ist Start Deutsch 1 (oder gleichwertig) verpflichtend. Ausnahmen:

  • Ehepartner mit EU-Staatsangehörigkeit
  • Ehepartner von Blue-Card-Inhabern
  • Einzelfallbezogene Befreiungen (z. B. gesundheitliche Gründe)

Ablauf

  1. A1-Prüfung (Goethe-Institut Istanbul/Ankara/Izmir)
  2. Unterlagen + Apostille + Übersetzung
  3. Konsulatstermin (3-5 Wochen Wartezeit)
  4. Antragsprüfung (8-12 Wochen)
  5. Nach Einreise: Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde

Kinder

Bis 16 Jahre kein Sprachnachweis erforderlich; zwischen 16 und 18 einzelfallabhängig.

Tipp: Mehrsprachige Urkunden

Internationale Urkunden (Formule A/B) vom Standesamt ersparen Übersetzung und Apostille.

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Unser Expertenteam übernimmt den gesamten Antragsprozess — Formular, Termin, Unterlagen.

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