Beeidigte Übersetzung vs. notariell beglaubigte Übersetzung: der Unterschied
Zwei Begriffe, eine Kette
Wer verlangt was?
| Verwendung | In der Regel ausreichend |
|---|---|
| Schengen-Anträge (meist) | Beeidigte Übersetzung |
| Deutsches Konsulat (Nachzug, Heirat) | Beeidigt + meist apostillierte Urkunde |
| Türkische Gerichte, Grundbuch, Notariat | Notariell beglaubigt |
| Auslandsstudium | Länderabhängig; meist beeidigt |
| YÖK-Anerkennung | Notariell beglaubigt |
| UK-/US-Visa | Certified translation (Übersetzererklärung genügt) |
„Certified" und „notarized" sind nicht dasselbe — die schriftliche Anforderung der Behörde prüfen.
Kostenunterschied
Die Notarbeglaubigung addiert **Gebühren pro Seite** und übersteigt oft den Übersetzungspreis selbst. Nicht verlangt? Dann nicht bezahlen.
Feinheit für Deutschland
Deutsche Behörden (Standesamt, Ausländerbehörde) verlangen teils Übersetzungen von **in Deutschland beeidigten Übersetzern** und akzeptieren türkische Übersetzungen nicht. Bei Antragstellung in Deutschland vorher klären.
Unser Ablauf
Dokument hochladen → Sofortpreis nach Zeichenzahl → beeidigter Übersetzer übersetzt → auf Wunsch mit Notarweg und Apostille-Beratung. Läuft zusammen mit Ihrer Visumakte aus einer Hand.
Nächster Schritt?
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