Beeidigte Übersetzung vs. notariell beglaubigte Übersetzung: der Unterschied

Zwei Begriffe, eine Kette
Wer verlangt was?
| Verwendung | In der Regel ausreichend |
|---|---|
| Anträge bei ausländischen Stellen (meist) | Beeidigte Übersetzung |
| Deutsches Konsulat (Nachzug, Heirat) | Beeidigt + meist apostillierte Urkunde |
| Türkische Gerichte, Grundbuch, Notariat | Notariell beglaubigt |
| Auslandsstudium | Länderabhängig; meist beeidigt |
| YÖK-Anerkennung | Notariell beglaubigt |
| Britische/US-Stellen | Certified translation (Übersetzererklärung genügt) |
„Certified" und „notarized" sind nicht dasselbe — die schriftliche Anforderung der Behörde prüfen.
Kostenunterschied
Die Notarbeglaubigung addiert Gebühren pro Seite und übersteigt oft den Übersetzungspreis selbst. Nicht verlangt? Dann nicht bezahlen.
Feinheit für Deutschland
Deutsche Behörden (Standesamt, Ausländerbehörde) verlangen teils Übersetzungen von in Deutschland beeidigten Übersetzern und akzeptieren türkische Übersetzungen nicht. Bei Antragstellung in Deutschland vorher klären.
Unser Ablauf
Dokument hochladen → Sofortpreis nach Zeichenzahl → beeidigter Übersetzer übersetzt → auf Wunsch mit Notarweg und Apostille-Beratung. Notarweg und Apostille-Beratung übernehmen wir aus einer Hand.
