Unterlagen für Deutschland übersetzen: Was gebraucht wird

Die Grundregel
Deutsche Behörden und Auslandsvertretungen verlangen türkische Urkunden mit deutscher Übersetzung (bei manchen Dokumenten wird Englisch akzeptiert), angefertigt von einem beeidigten Übersetzer. Eine Übersetzung ohne Stempel wird nicht anerkannt.
Zuerst fragen: Braucht es überhaupt eine Übersetzung?
Beim Standesamt lassen sich mehrsprachige Urkunden anfordern. Die internationale Geburtsurkunde (Formule A) und die Eheurkunde (Formule B) werden bereits in mehreren Sprachen einschließlich Deutsch ausgestellt — dafür sind weder Übersetzung noch Apostille nötig. Dieser eine Schritt spart in den meisten Fällen erheblich Geld und Zeit.
Häufig verlangte Unterlagen
| Unterlage | In der Regel nötig |
|---|---|
| Internationale Geburts-/Eheurkunde (Formule A-B) | Nichts — bereits mehrsprachig |
| Vollständiger Personenstandsregisterauszug | Übersetzung + Apostille |
| Scheidungs- oder Gerichtsurteil | Übersetzung + Apostille (langes Dokument, größter Kostenpunkt) |
| Zeugnis und Notenspiegel | Übersetzung; für die Anerkennung zusätzlich Beglaubigung |
| A1-Sprachzertifikat | Bereits auf Deutsch, keine Bearbeitung nötig |
| Arbeitsvertrag, Referenzschreiben | Keine Übersetzung, wenn auf Deutsch ausstellbar |
Die Reihenfolge zählt
Wird die Reihenfolge umgedreht (erst übersetzen, dann Apostille), bleibt der Apostillevermerk unübersetzt und die Urkunde kommt zurück. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler.
Möglicherweise muss in Deutschland übersetzt werden
Manche deutsche Stellen wie Standesamt und Ausländerbehörde verlangen einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und lehnen in der Türkei angefertigte Übersetzungen ab. Läuft das Verfahren in Deutschland, lassen Sie sich diese Anforderung vorab schriftlich bestätigen.
Unterlagen gleich auf Deutsch ausstellen lassen
Arbeitgeberbescheinigungen, Referenzschreiben und Lebenslauf beauftragen Sie selbst — lassen Sie sie direkt auf Deutsch ausstellen, dann entfällt der Übersetzungsposten vollständig.
